Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer

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Jede Schädlingsbekämpfung kann von einem Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger vorgenommen werden.

 

Was macht ein Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer?

Ein Schädlingsbekämpfer, auch gemeint als ein Kammerjäger, nutzt spezielle Ausrüstungen, Behandlungen und vorbeugende Maßnahmen zur Ausrottung oder Kontrolle des Befalls von schädlichen Tieren und Insekten in den Häusern, Geschäftshäuser und Landschaften. Sie können ein selbstständiger Unternehmer sein, oder arbeiten für eine Schädlingsbekämpfungs-Unternehmen oder im öffentlichen Dienst. Einige Kammerjäger und Schädlingsbekämpfer sind unbefristete Vollzeitbeschäftigte in Unternehmen, wo die Schädlingsbekämpfung ihre Arbeit ist, wie zum Beispiel bei der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelbetrieben.

Was sind Schädlinge?

Schädlinge sind diejenigen tierischen und pflanzlichen Lebewesen, welche Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen beeinflussen und beeinträchtigen oder, seine Nutz-Haustiere, Kulturpflanzen und Vorräte schädigen, sofern nicht ihr anderweitiger Nutzen größer ist als der Schaden. Um solche Schädigungen vorzubeugen beauftragt man Kammerjäger und Schädlingsbekämpfer zur Schädlingsbekämpfung.

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Welche Schädlingsarten gibt es bei der Schädlingsbekämpfung?

Allgemein lassen sich Schädlinge in folgende Kategorien unterteilen: Materialschädlinge / Vorratsschädlinge / Gesundheitsschädlinge und Hygieneschädlinge /  Lästlinge.
Für jede Gruppe versteht ein Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer seine Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung.

Was versteht man unter ökologischer Schädlingsbekämpfung ?

Eine ökologische Schädlingsbekämpfung ist nur unter Berücksichtigung der kleinstmöglichen Gefährdung des Menschen und der Umwelt. Diese Richtlinie sollte jeder Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer einhalten.

Schädlingsbestimmung sowie fachgerechte Schädlingsbekämpfung?

Eine erste und kostenlose Schädlingsbestimmung ist die Grundlage der Kammerjäger. Nach erfolgreicher Schädlingsbestimmung erfolgt vom Kammerjäger die konsequente Schädlingsbekämpfung.

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Was versteht man unter Monitoring ?

Durch geeignete Maßnahmen der Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer ist ein Schädlingsbefall zu kontrollieren ( Monitoring = vorbeugende Maßnahmen zur Früherkennung). Sollte ein Befall festgestellt werden, ist dieser nach dem Stand der Technik fachgerecht vom Kammerjäger-Schädlingsbekämpfer bekämpfen zu lassen. Gefordert werden ein Maßnahmenplan, Begehungsprotokoll, Dokumentation und Sicherheitsdatenblätter zur Schädlingsbekämpfung.

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV)

Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind die Einflüsse auszuschalten, die Erkrankungen des Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Deshalb führen Lebensmittelbetriebe Eigenkontrollen durch. Innerhalb dieses Eigenkontrollsystems soll das HACCP-Konzept zur Abwehr solcher gesundheitlicher Gefahren dienen, die spezifisch anzusprechen, d. h. zu identifizieren, zu bewerten, kontinuierlich zu erfassen und zu beherrschen sind. Diese Verordnungen lassen sich vom qualifizierten Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer erfüllen.

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Was sind Risikominderungsmaßnahmen?

Wird im Rahmen der EU-weiten Bewertung für Biozid-Wirkstoffe oder bei der Zulassung von Biozid-Produkten ein unannehmbares Risiko für Menschen und/ oder die Umwelt ermittelt, so darf dieser Wirkstoff oder das Produkt eigentlich nicht eingesetzt werden. Der Einsatz ist dann trotzdem möglich, wenn dieses Risiko mit geeigneten Maßnahmen (Risikominderungsmaßnahmen) ausreichend reduziert werden kann. Dies geschieht z.B. durch die Beschränkung von Verwendungen, den Ausschluss bestimmter Gruppen von Verwendern, z.B. Laien, oder durch Auflagen in Form technischer Anwendungsbestimmungen, die einen Eintrag des Stoffes in die Umwelt ausreichend verringern. Bitte überlassen Sie nur Fachpersonal ( Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer ) die Auslegung von Biozid-Produkten zur Schädlingsbekämpfung.

Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin (Beschluss 25.03.2004)

Dieser Rahmenlehrplan für Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin ist durch die ständige Konferenz der Kulturminister und Senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Das Thema Schädlingsbekämpfung und Ausbildung wurde in eine Berufsfeldbreite Grundbildung und Fachausbildung aufgegliedert. Mehr zum Thema Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin